Nutzungsbedingungen der Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand: 8. Oktober 2024
1. Leistungsbeschreibung
1.1. Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend „Chevalier“) ist Betreiberin des Portals https://abfindungscheck.kanzlei-chevalier.de (nachfolgend „Portal“). Chevalier erbringt für die Nutzer des Portals (nachfolgend „Nutzer“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) die nachfolgend genannten Leistungen.
1.2. Die Leistungen von Chevalier beziehen sich auf das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere auf die Themen Abfindung, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und ähnliche arbeitsrechtliche Fragestellungen. Chevalier bietet sowohl kostenlose Ersteinschätzungen als auch weiterführende Rechtsdienstleistungen an. Diese Rechtsdienstleistungen umfassen die Beratung, Vertretung und Verteidigung der Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Weitere Informationen zu den angebotenen Leistungen sind unter https://kanzlei-chevalier.de verfügbar.
1.3. Die Dienstleistung von Chevalier beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:
● Bereitstellung einer technischen Infrastruktur über das Portal zur Kommunikation und zum Datenaustausch zwischen Chevalier und dem Nutzer.
● Kostenlose Ersteinschätzung des arbeitsrechtlichen Problems, insbesondere in den Bereichen Abfindung, Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge.
● Berechnung der möglichen Abfindungshöhe sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages.
● Vertretung und Verteidigung der Mandanten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht und außergerichtlich.
1.4. Chevalier bietet die Rechtsdienstleistungen selbst an. Etwaige Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und Chevalier zustande. Die Erfüllung der über das Portal angebahnten Verträge erfolgt ebenfalls ausschließlich zwischen Chevalier und den Nutzern.
2. Vertragsschluss und Pflichten des Nutzers
2.1. Mit dem Absenden der Anfrage auf dem Portal gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Erbringung der unter § 1 genannten Dienstleistungen durch Chevalier ab. Die von Chevalier versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Daten/Unterlagen stellt noch keine Annahme dieses Angebots dar. Chevalier nimmt den Auftrag durch das Versenden einer E-Mail mit dem Link zur kostenlosen Ersteinschätzung oder durch die Durchführung einer telefonischen Ersteinschätzung an.
2.2. Eine Anfrage ist nur voll geschäftsfähigen Personen erlaubt.
2.3. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Online-Anfrage abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anfrage und vor Kontaktaufnahme durch Chevalier ändern, ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an kontakt@kanzlei-chevalier.de mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
2.4. Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, die Angaben zum Sachverhalt vollständig zu machen und alle relevanten Unterlagen, die vom Arbeitgeber stammen, vollständig zu übersenden oder entsprechende Angaben zu machen, damit Chevalier in der Lage ist, eine qualifizierte Ersteinschätzung vorzunehmen und auf laufende Fristen hinzuweisen.
3. Ersteinschätzung und Anwaltsvertrag
3.1. Chevalier bietet eine kostenlose Ersteinschätzung zum arbeitsrechtlichen Problem des Nutzers an. Diese umfasst insbesondere die Bewertung der Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder der Berechnung einer möglichen Abfindung.
3.2. Chevalier meldet sich bereits bei Eingang einer Online-Anfrage oder eines direkten Anrufs beim Nutzer, um das arbeitsrechtliche Anliegen zu prüfen und eine erste Einschätzung abzugeben.
3.3. Nach der Ersteinschätzung kann Chevalier dem Nutzer ein Angebot zur Übernahme des Mandats unterbreiten. Ein Anspruch des Nutzers auf Mandatsübernahme besteht nicht.
4. Kosten für Leistungen von Chevalier
4.1. Die Leistungen von Chevalier im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung und der Berechnung einer möglichen Abfindung sind sowohl online als auch telefonisch für alle arbeitsrechtlichen Anliegen kostenfrei. Dies gilt insbesondere für die Abfindungsberechnung sowie die Prüfung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
4.2. Die weitergehende Bearbeitung, einschließlich der rechtlichen Beratung und Vertretung, erfolgt kostenpflichtig, sofern der Nutzer ein kostenpflichtiges Mandat erteilt. Die anfallenden Kosten für die Rechtsdienstleistungen werden vor der Mandatserteilung offengelegt.
4.3. Eine Mandatsübernahme und die damit verbundene kostenpflichtige Tätigkeit wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers durchgeführt. Chevalier klärt den Nutzer über die anfallenden Kosten der Mandatsbearbeitung sowie über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung auf.
5. Kosten für weitergehende Leistungen
5.1. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt auf Basis der vom Nutzer übermittelten Informationen und Unterlagen.
5.2. Sollten im Anschluss an die Ersteinschätzung weitergehende Maßnahmen erforderlich sein, bietet Chevalier kostenpflichtige Rechtsdienstleistungen an. Dies erfolgt stets nach vorheriger Aufklärung und Zustimmung des Nutzers.
5.3. Die weitere Bearbeitung nach Mandatserteilung erfolgt durch Chevalier kostenpflichtig. Eine solche kostenpflichtige Tätigkeit wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vorgenommen. Chevalier informiert den Nutzer über die voraussichtlichen Kosten und eventuelle Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.
6. Vertragsdauer / Kündigung
6.1. Das Vertragsverhältnis endet, sobald Chevalier die vertragliche Verpflichtung zur kostenlosen Ersteinschätzung erfüllt hat. Dies ist spätestens nach dem ersten Kontakt des Nutzers mit Chevalier der Fall.
6.2. Chevalier hat die vertragliche Verpflichtung auch dann erfüllt, wenn kein Kontakt zustande kommt, weil der Nutzer auf den Kontaktversuch nicht reagiert.
6.3. Chevalier steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Nutzers in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person oder zum Sachverhalt).
7. Haftung von Chevalier
7.1. Chevalier übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Datenübertragung vom Nutzer an Chevalier zurückzuführen sind.
7.2. Chevalier gewährleistet zu keiner Zeit ein fristwahrendes Tätigwerden für den Nutzer in laufenden gerichtlichen oder sonstigen rechtlichen Verfahren vor Mandatsübernahme. Der Nutzer ist im Zweifel selbst dafür verantwortlich, dass laufende Fristen gewahrt werden.
7.3. Chevalier haftet nicht für Störungen des Zugangs zum Portal, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind. Ferner haftet Chevalier nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten des Nutzers, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Chevalier zurückzuführen.
7.4. Für Schäden, die nicht durch die vorgenannten Ursachen eintreten, haftet Chevalier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Chevalier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unverzichtbar sind.
8. Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf dem Portal finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://kanzlei-chevalier.de/datenschutz.
9. Sonstiges
9.1. Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
9.2. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. In diesem Fall gilt dasjenige, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
9.5. Der Nutzer kann die aktuellen AGB jederzeit als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
9.6. Im Rahmen des Vertragsschlusses erfolgt keine automatische Speicherung des Vertragstextes durch Chevalier. Der Nutzer wird daher gebeten, den Vertragstext zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst zu speichern oder zu archivieren.
10. Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
10.1. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.
10.2. Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Chevalier wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.