Rechte prüfen und Abfindung berechnen

36%

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Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben?

Der Aufhebungsvertrag ist voraussichtlich nicht anfechtbar.

Nach Unterschrift können Aufhebungsverträge nur im Ausnahmefall angefochten werden. Nach Abschluss des Vertrags besteht i.d.R. seitens des Arbeitgebers keine Bereitschaft mehr nachzuverhandeln oder Ihnen entgegen zu kommen

Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Angaben.

Können wir Ihnen mit etwas anderem helfen?

Wir helfen Arbeitnehmern. Bei allem, was mit Arbeit und Recht zu tun hat, sind wir für Sie da.

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Abmahnung

Arbeitszeugnis

Ausstehende Zahlung

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