Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt kann bei einer Kündigung das Beste für Ihre Situation herausholen. Chevalier Rechtsanwälte kann unter anderem die höchstmögliche Abfindung für Sie erzielen.
Rechte prüfen und Abfindung berechnen
Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben?
Der Aufhebungsvertrag ist voraussichtlich nicht anfechtbar.
Nach Unterschrift können Aufhebungsverträge nur im Ausnahmefall angefochten werden. Nach Abschluss des Vertrags besteht i.d.R. seitens des Arbeitgebers keine Bereitschaft mehr nachzuverhandeln oder Ihnen entgegen zu kommen
Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Angaben.
Können wir Ihnen mit etwas anderem helfen?
Wir helfen Arbeitnehmern. Bei allem, was mit Arbeit und Recht zu tun hat, sind wir für Sie da.
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