Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt kann bei einer Kündigung das Beste für Ihre Situation herausholen. Chevalier Rechtsanwälte kann unter anderem die höchstmögliche Abfindung für Sie erzielen.
Rechte prüfen und Abfindung berechnen
Haben Sie eine besondere Rolle im Unternehmen?
Aufgrund Ihrer Angaben haben Sie bisher keinen Anspruch auf den gesetzlichen Kündigungsschutz, der Verhandlungsspielraum für eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag bieten würde. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie dennoch Anspruch haben könnten. Nach den vier häufigsten Fällen sind hier weitere Ausnahmesituationen aufgeführt.
Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam.
Sie haben keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, unter anderem da in Ihrem Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter arbeiten. Der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.
Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Angaben.
Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam.
Der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen, unter anderem, da Sie sich noch in der Probezeit befinden.
Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Angaben.
Können wir Ihnen mit etwas anderem helfen?
Wir helfen Arbeitnehmern. Bei allem, was mit Arbeit und Recht zu tun hat, sind wir für Sie da.
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